Umschreibung

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis – Drittstaaten

Wenn Du eine Fahrerlaubnis aus einem Staat besitzt, der

  • nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum ( EWR) angehört
  • nicht zu den Staaten gehört, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisordnung (FeV) genannt sind,
    kannst du diese in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Du musst hierfür:

  • eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen
  • die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir.

Vereinbare ein Termin mit uns, oder schau einfach in der Fahrschule vorbei. Wir beraten dich gerne zu allen Fragen der Führerscheinumschreibung.

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Hier kannst Du dich bei uns Online anmelden. Dann können wir weitere Vorbereitungen veranlassen und mit Dir Kontakt aufnehmen.

Der Ausbildungsvertrag muss anschließend von Dir persönlich in der Fahrschule unterschrieben werden.

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Kl. B Mo. + Do. 18:30 – 20:00 Uhr

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