Fragen und Antworten
Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung?
Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten!
Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.
Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig.
Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
Hierfür benötigst Du lediglich:
- einen gültigen Personalausweis
- die Anmeldegebühr
bei B17 zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Unser kompetentes und freundliches Team begleitet Dich gerne unbürokratisch auf Deinem Weg zum Führerschein.
Wie viele Theoriestunden benötige ich?
Die Mindestzahl der theoretischen Unterrichtsstunden weicht je nach Führerscheinklasse ab. Im Theorieunterricht wird Dir Wissen nach vorgeschriebenem Lehrplan vermittelt. Da die Themen nicht übergreifend sind kann die Ausbildung wie bereits erwähnt jederzeit begonnen werden.
Die vorgeschriebene Mindestzahl an Theoriestunden findest du hier:
- B und B17: 12 Doppelstunden Regelunterricht + 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse B
- A (begrenzt und unbegrenzt): 12 Doppelstunden Regelunterricht + 4 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse A (Bei Führerscheinvorbesitz: 6 Doppelstunden Regelunterricht und 4 Doppelstunden Zusatzstoff)
- AM: 12 Doppelstunden Regelunterricht und 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden, da es von der Geschwindigkeit Deines Lernerfolgs abhängt, wann wir Dich zur praktischen Prüfung anmelden lassen. Da Durchfallen teuer ist besteht das Ziel darin die Prüfung beim ersten Anlauf zu bestehen.
Wie viele Sonderfahrten benötige ich?
Niemand kann Dir prophezeien, wie viele Fahrstunden Du brauchen wirst. Das ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich, da es hier keine vorgeschriebene Stundenzahl gibt. Der Fahrlehrer entscheidet nach §6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wann Du bereit für die Prüfung bist. Aber Dein Fahrlehrer kann Dir nach den ersten paar Fahrstunden eine Einschätzung geben, wie lange er denkt das Du brauchen wirst.
Was vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist sind besondere Ausbildungsfahrten, diese sind:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit („Nachtfahrten“)
Kann ich die theoretische Prüfung vor meinem Geburtstag machen?
Ja, die theoretische Prüfung kannst du bereits 3 Monate vor Deinem Geburtstag absolvieren.
Kann ich die praktische Prüfung vor meinem Geburtstag machen?
Ja, die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Deinem Geburtstag ablegen.
Wann kann ich mit der praktischen Ausbildung beginnen?
Die praktische Ausbildung kannst Du von Anfang an beginnen. Eine Mindestzahl theoretischer Unterrichtsstunden ist nicht vorgeschrieben, wodurch sich theoretische und praktische Ausbildung gut miteinander verknüpfen lassen.
Wann mache ich Fahrstunden?
Bei den Fahrstunden richten wir uns nach Dir und Deinem Zeitplan. Je öfter Du fahren kannst und je flexibler Du in Deinem Zeitplan bist, desto schneller bist Du fertig.